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Die  Resolve Consultants Datenschutz- und Spam-Richtlinien

Wir nehmen Ihre Privatsphäre ernst!

Datenschutz-Richtlinien

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb betreiben wir unsere Aktivitäten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit. Im Folgenden erfahren Sie, welche Informationen wir gegebenenfalls sammeln, wie wir damit umgehen und wem wir sie gegebenenfalls zur Verfügung stellen.

Personenbezogene Daten

Über unsere Websites erfassen wir keinerlei personenbezogene Daten (z.B. Namen, Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen), ausser wenn Sie uns solche Daten freiwillig zur Verfügung stellen (z. B. durch Registrierung, Umfrage) bzw. eingewilligt haben oder die entsprechenden Rechtsvorschriften über den Schutz Ihrer Daten dies erlauben.

Zweckbestimmung

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden wir im Allgemeinen, um Ihre Anfragen zu beantworten, Ihre Aufträge zu bearbeiten oder Ihnen Zugang zu bestimmten Informationen oder Angeboten zu verschaffen. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es weiterhin nötig sein, dass wir Ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten, um auf Ihre Wünsche besser eingehen zu können oder unsere Produkte oder Leistungen zu verbessern; oder dass wir (oder ein Dritter in unserem Auftrag) diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Resolve Angebote zu informieren, die für Ihre Geschäftstätigkeit nützlich sind, oder um Online-Umfragen durchzuführen, um den Aufgaben und Anforderungen unserer Kunden besser gerecht zu werden.

Selbstverständlich respektieren wir es, wenn Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht zur Unterstützung unserer Kundenbeziehung (insbesondere für Direktmarketing oder zu Marktforschungszwecken) überlassen wollen. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten.

Zweckgebundene Verwendung

Resolve wird die von Ihnen online zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur für die Ihnen mitgeteilten Zwecke erheben, verarbeiten und nutzen, ausser wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung für einen weiteren Zweck erfolgt, der in direktem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Zweck steht, zu dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, für die Vorbereitung, Verhandlung und Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist, zur Begründung oder zum Schutz rechtlicher Ansprüche oder zur Abwehr von Klagen erforderlich ist, der Verhinderung von Missbrauch oder sonstiger ungesetzlicher Aktivitäten dient, z. B. vorsätzlicher Angriffe auf die Resolve Systeme zur Gewährleistung der Datensicherheit.

Kommunikations- oder nutzungsbezogene Angaben

Wenn Sie über Telekommunikationsdienste auf unsere Websites zugreifen, werden kommunikationsbezogene Angaben (z. B. Internet-Protokoll-Adresse) bzw. nutzungsbezogene Angaben (z.B. Angaben zu Nutzungsbeginn und -dauer sowie zu den von Ihnen genutzten Telekommunikationsdiensten) mit technischen Mitteln automatisch erzeugt. Diese können eventuell Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen. Soweit eine Erfassung, Verarbeitung und Verwendung Ihrer kommunikations- bzw. nutzungsbezogenen Angaben zwingend notwendig ist, unterliegt diese den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz.

Automatisch erfasste nicht-personenbezogene Daten

Wenn Sie auf unsere Websites zugreifen, werden gelegentlich automatisch (also nicht über eine Registrierung) Informationen gesammelt, die nicht einer bestimmten Person zugeordnet sind (z.B. verwendeter Internet-Browser und Betriebssystem; Domain-Name der Website, von der Sie kamen; Anzahl der Besuche; durchschnittliche Verweilzeit; aufgerufene Seiten). Wir und unsere weltweiten Tochtergesellschaften verwenden diese Informationen, um die Attraktivität unserer Websites zu ermitteln und deren Leistungsfähigkeit und Inhalte zu verbessern.

"Cookies" - Informationen, die automatisch auf Ihrem Rechner abgelegt werden: Wenn Sie eine unserer Websites besuchen, kann es sein, dass wir Informationen in Form eines "Cookie" auf Ihrem Computer ablegen, die ihn bei Ihrem nächsten Besuch automatisch wieder erkennen. Cookies erlauben es uns beispielsweise, eine Website Ihren Interessen anzupassen oder Ihr Kennwort zu speichern, damit Sie es nicht jedes Mal neu eingeben müssen. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Computer wieder erkennen, stellen Sie Ihren Internet-Browser bitte so ein, dass er Cookies von Ihrer Computerfestplatte löscht, alle Cookies blockiert oder Sie warnt, bevor ein Cookie gespeichert wird.

Sicherheit

Resolve trifft technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmässige Löschung, Veränderung oder gegen Verlust und gegen unberechtigte Weitergabe oder unberechtigten Zugriff zu schützen.

Links zu anderen Websites

Die Resolve Websites enthalten Links zu anderen Websites. Resolve ist für die Datenschutz-Policen oder den Inhalt dieser anderen Websites nicht verantwortlich.

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Resolve SPAM Richtlinien

Resolve-eigene Richtlinien

Resolve hat sich entschieden, die strengsten Vorschriften anzuwenden. Das bedeutet, dass wir nur E-Mail zustellen basiert auf dem sogenannten "Double Opt-In" Prinzip. Als Besispiel wird unser Ezine "Resolve Business News" nur an Benutzer zugestellt, welche sich explizit anmelden.

Nachdem ein Benutzer sich angemeldet hat, erhält er ein E-Mail and die angegebene Adresse, in dem er oder sie aufgefordet wird, die Anmeldung zu bestätigen. So schliessen wir aus, dass Benutzer Mailadressen von anderen angeben.

Wenn Benutzer mit uns Kontakt aufnehmen, wird eine ID der Meldung gegeben, auf die eine Antwort von Resolve gegeben wird. Wir werden keine E-Mail-Adressen an Dritte weitergeben.

Resolve wird den angemeldeten Ezine-Leser von Zeit zu Zeit innerhalb dem Ezine auf Neuigkeiten und Angebote aufmerksam machen; ansonsten erhalten Leser keine Werbung von Resolve Consultants oder über Resolve Consultants Datenbanken.Diese Richtlinien übertreffen alle gesetzlichen Vorgaben, die zur Zeit in der EU und der Schweiz gelten. Diese können Sie hier lesen.

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gungen 

Anti-Spam-Gesetze in der Schweiz, in Deutschland, in der Europäischen Union und den USA  
 
Nachdem die durch Spam verursachten wirtschaftlichen Schäden auch in das Bewusstsein der Gesetzgeber gesickert sind, werden Rufe nach einheitlichen rechtlichen Regelungen auch seitens der Politik lauter. Notwendig wäre ein weltweit koordiniertes Vorgehen gegen Spam - davon ist man allerdings noch Lichtjahre entfernt, wie ein Blick auf die unterschiedliche Gesetzgebung in der Schweiz, in Deutschland, der Europäischen Union und den USA zeigt.

Die Rechtslage in der Schweiz

Rechtlich interessant für Spam-Opfer in der Schweiz ist das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die unlautere Zustellung von unverlangten Werbe-Mails kann nach Artikel 9 UWG zivilrechtlich, jedoch nicht strafrechtlich sanktioniert werden. Damit eine Zustellung als unlauter gilt, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören etwa nicht vorhandene Absenderangaben ebenso wie ein nicht vorhandener Sachzusammenhang, d.h. ein mutmasslich nicht bestehendes Interesse des Empfängers am beworbenen Inhalt der Mail. Ebenso zentral ist die Kennzeichnung der E-Mails als Werbung. In der Betreffzeile sollen der Hinweis "Werbung" und der beworbene Gegenstand angegeben werden.

Unterlassungs- und Schadensersatzklagen beim Fehlen solcher Angaben sind möglich. Insofern steht es den Empfängern von Spam offen, ein entsprechendes Verfahren beim zuständigen Gericht einzuleiten. Der Haken daran: Unverlangte Werbe-E-Mails aus der Schweiz an Empfänger in der Schweiz sind relativ rar - meist kommen die Angebote aus Übersee und gestalten somit eine zivilrechtliche Verfolgung äusserst schwierig.

Neben dem UWG kommt in der Schweiz auch das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) zum Zuge. Da das Sammeln, Verwenden und Weitergeben von E-Mail-Adressen eine Bearbeitung von Personendaten laut Artikel 2 des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz darstellt, ist der Inhaber der Datensammlung - also der Spammer - verpflichtet, auf entsprechende Anfragen den Spamming-Opfern vollständige Auskunft über die über sie bearbeiteten Personendaten zu erteilen und diese Daten aus der Datensammlung zu löschen, falls dies von dem Empfänger gewünscht wird (so genanntes Opt-out-Verfahren). Entsprechende Vordrucke können in der Schweiz auf der Website des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten heruntergeladen werden.

Recht in der Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland besteht seit dem Ende Oktober 2003 eine explizite gesetzliche Regelung gegen Spam. Schon zuvor hat sich an deutschen Gerichten jedoch eine gängige Rechtsprechung herauskristallisiert, die bestimmte Kriterien zum Umgang mit Spam entwickelt hat. Unverlangte Werbung per E-Mail wurde von deutschen Gerichten als illegal beurteilt, wenn keine regelmässige Geschäftsbeziehung besteht oder für die elektronische Werbung kein ausdrückliches vorheriges Einverständnis vorliegt.

Zwar hat sich somit vor den Gerichten eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung durchgesetzt. Auf einen Gesetzestext können sich Spam-Opfer aber erst mit der Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie berufen. In Deutschland ist diese Umsetzung in nationales Recht zum 31. Oktober 2003 erfolgt, und zwar durch die Novellierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Die UWG-Novelle führt E-Mail-Werbung als Beispiel unlauterer Werbung in § 7 ausdrücklich auf: "Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer (...) einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt, insbesondere durch (...) die Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post für Zwecke der Werbung, ohne dass ein ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis der Adressaten vorliegt."

Ebenfalls strafbar macht sich nach diesem Entwurf, wer seine Absenderadresse verschleiert oder verheimlicht oder keine gültige Adresse vorweist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann. Gewinne, die unter Umgehung dieser Bestimmung erzielt werden, können dann bei den Spammern eingezogen werden.

Allerdings dürfte sich auch weiterhin die zivilrechtliche Verfolgung schwierig gestalten. Denn in fast allen Fällen sind die Verantwortlichen kaum ausfindig zu machen. Zudem bevorzugen Spammer Server-Standorte im Ausland oder nutzen Methoden, die Anonymität versprechen.

Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union

Letztlich - und das ist allen Beteiligten klar - greifen Beschwerden an die Spammer und nationale Regelungen gegen Spamming jedoch viel zu kurz. Nur ein weltweit koordiniertes Vorgehen kann ein Minimum an Erfolg versprechen. Davon ist man aber noch weit entfernt. Einen ersten (grenzüberschreitenden) Schritt in diese Richtung hat die Eurpäische Kommission  im Jahr 2002 mit der Verabschiedung der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation getan. Elektronisch versandte Werbung wird gemäss Artikel 13 der Richtlinie nur noch mit vorheriger Einwilligung der Teilnehmer zulässig (Opt-in-Verfahren). Auf dieses Verfahren konnte sich der europäische Gesetzgeber allerdings erst nach langen Diskussionen verständigen.

Gesetze in den Vereinigten Staaten von Amerika

In den USA gibt es derzeit kein Bundesgesetz, das Spam verbietet. Mehrere Bundesstaaten haben allerdings eigene gesetzliche Regelungen getroffen, die unterschiedlich scharf sind.

Im US-Bundesstaat Virginia können Spammer strafrechtlich verfolgt werden. Wiederholungstätern droht Gefängnis. Im Bundesstaat Washington können hohe Geldstrafen verhängt werden, wenn Spammer sich nicht an bestimmte Konventionen halten. Dazu zählt etwa die Sichtbarmachung der Werbe-Mails als solche durch den Eintrag "ADV:" (für Advertisement, also Werbung) in der Betreffzeile der E-Mail. Das Ausfiltern soll dem User damit erleichtert werden. Beide Gesetze wurden massgeblich von Grössen der Internet-Industrie mit ins Leben gerufen, - in Washington stand Microsoft Pate, in Virginia AOL -, die jeweils ganz eigene Ziele mit den Gesetzen verfolgen.

Typischer für die Gesetzgebung in den Vereinigten Staaten ist da derzeit Kalifornien: Dort muss unverlangte, kommerzielle Mail eine Anleitung zum Abbestellen und Kontaktinformationen beinhalten. Erst wenn der Zusendung explizit widersprochen wird (Opt-out-Verfahren), muss der Absender den Empfänger aus seiner Adress-Datenbank löschen. Dieses Verfahren macht den Spammern das Leben natürlich sehr leicht.

Trotz der bekannten Folgen von Spam und dem anhaltenden Protest von AntiSpam-Aktivisten gegen das Opt-out-Verfahren, konnte man sich in den USA noch nicht zur Anwendung des verbraucherfreundlicheren Opt-in-Verfahrens durchringen. Dabei sollten gerade die USA ihren Kampf gegen Spam verschärfen.

Laut Spamhouse Project einer britischen Non-Profit-Organisation, die versucht, die Identität von Spammern offenzulegen, kommen 90 Prozent aller Spams aus den USA. Den Vereinigten Staaten wurde daher schon der fragwürdige Titel Spam-Hauptstadt der Welt verliehen.

Info gemäss teltarif.de Onlineverlag GmbH, Berlin, Deutschland


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